Presseerklärung Nr. 15 vom 19.11.2004

Ziele der Bürgerinitiative "Ringpark-in-Gefahr" sind erreicht

Die Bürgerinitiative "Ringpark-in-Gefahr" begrüßt es, dass der Stadtrat der Stadt Würzburg durch seinen Beschluss vom 11.11.2004 den historischen Pakt mit dem Freistadt Bayern, den Ringpark von einer Bebauung freizuhalten, "erneuert" hat : "Die Stadt Würzburg ... unterlässt es bei weiteren Planungen für ein Einkaufszentrum, die Fläche des Busbahnhofes und Flächen des Ringparks einzubeziehen."

Am 11.11.2004 hat der Stadtrat der Stadt Würzburg auch beschlossen, dass der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplan "Veranstaltungshalle und Shopping Center am Hauptbahnhof" nicht weiter verfolgt wird. Ferner stellt die Stadt Würzburg die Planungen für ein Einkaufszentrum auf der Fläche des Ringparks jetzt und in Zukunft ein; auch die Planungen für eine Veranstaltungshalle im Einzugsgebiet der Bahnhofsquellen werden eingestellt.

Damit sind die Ziele des von der Bürgerinitiative eingeleiteten Bürgerbegehrens, die Flächen des Ringparks (auch die des Zentralen Omnibusbahnhofes) vor einer Bebauung frei zu halten und die Bahnhofsquellen zu sichern, erreicht und ein Bürgerentscheid nicht mehr erforderlich.

Das Bürgerbegehren zur Erreichung dieser Ziele wurde von 13.498 Bürger Würzburgs unterstützt. Diesen Bürger gilt der Dank der Bürgerinitiative "Ringpark-in-Gefahr". Sie haben mit ihrer Unterschrift bewiesen, dass es in einer lebendigen Demokratie durchaus möglich ist, Bürgerwillen zu artikulieren und bei komplexen Planungen mitzuwirken.

Ohne Zweifel besteht hinsichtlich des Hauptbahnhofes, seines Umfeldes und speziell des Kiliansbrunnens erheblicher Handlungsbedarf. Die Mainpost hat in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, dass die Stadt Würzburg zur Lösung dieser Probleme mit den Beteiligten und der Bürgerinitiative einen "runden Tisch" bildet. Die Bürgerinitiative könnte sich durchaus vorstellen, hier mitzuwirken.

Raimund Binder
Günther Flierl

Berechtigte Vertreter der Bürgerinitiative "Ringpark-in-Gefahr"
(Art. 18a, Abs. 4, BayGO)

19.11.2004



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