 
Die Bürgerinitiative "Ringpark-in-Gefahr" beantragt bei der          Stadt Würzburg einen Bürgerentscheid (BayG0 Art. 18a) zu folgender          Frage: Sind sie dafür, dass die Stadt Würzburg die Planungen für ein          Einkaufszentrum ("Würzburg-Arcaden") auf der Fläche des Ringparks und          die Planungen für die Veranstaltungshalle im Einzugsgebiet der          Bahnhofsquellen wegen der sich ergebenden Probleme (u.a. Trinkwasser,          Verkehr) einstellt?
Die Übergabe des Antrags mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt am          27.Sept. 2004 13.00 Uhr im Rathaus, am Riemenschneidertisch. 
Der Antrag wird jetzt gestellt, weil die Befürchtung besteht, dass die          Stadt durch die vorzeitige Abbruchgenehmigung für das          Quellenbach-Parkhaus finanzielle Verpflichtungen eingeht, welche die WVV          oder die Stadt auf unabsehbare Zeit finanziell belasten oder          verpflichten. Durch das Einreichen des Antrages vor Beginn der          Beratungen über den Vorhaben und Erschließungsplan "Würzburg-Arcaden"          setzt die Bürgerinitiative ein deutliches Signal für die Erhaltung des          Ringparks und den Schutz der Bahnhofsquellen.
Innerhalb von nur 6 Wochen trugen sich über 12 000 volljährige und in          Würzburg wohnhafte Bürger in die Listen des Bürgerbegehren ein, die in          Geschäften und an Infoständen ausgelegt waren. 
Das Bürgerbegehren hat folgenden Wortlaut:
Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß der Bayerischen          Gemeindeordnung, Art.18a, die Durchführung eines Bürgerentscheids zu          folgender Frage:
Sind sie dafür, dass die Stadt Würzburg die Planungen für ein          Einkaufszentrum ("Würzburg Arcaden") auf der Fläche des Ringparks und          die Planungen für die Veranstaltungshalle im Einzugsgebiet der          Bahnhofsquellen wegen der sich ergebenden Probleme (u.a. Trinkwasser,          Verkehr) einstellt?
Begründung: Ein Investor möchte auf dem Busbahnhof, der Teil des          Ringparks ist, und auf dem Postareal am Hauptbahnhof ein Einkaufszentrum          bauen. Dadurch wird in das Naturdenkmal "Ringpark" in erheblichem Maße          eingegriffen. 
Die Verkehrsanbindung ist völlig unzureichend. Die Verlegung des          Busbahnhofes auf das Gelände des jetzigen Quellenbachparkhauses macht          den Öffentlichen Nahverkehr unattraktiver.
Die Bahnhofsquellen (ca. 25% der Würzburger Trinkwasserversorgung!)          werden gefährdet.
Das bisher bekannte Modell des Einkaufszentrums ist städtebaulich an          dieser Stelle nicht akzeptabel. 
Der Ringpark gehört der Stadt und darf nach dem Kaufvertrag von 1868          nicht überbaut werden.
Als Vertreter für das Bürgerbegehren gemäß 18a Arbs. 4 BayGO werden          benannt:
1. Raimund Binder, Silcherstraße 21, 97074 Würzburg
2. Günther Flierl, Oberhofstraße 20, 97080 Würzburg
Die Vertreter werden ermächtigt, Änderungen oder Streichungen des          Bürgerbegehrens vorzunehmen, soweit diese nicht den Kern des Antrages          berühren, sowie das Bürgerbegehren bis zum Beginn der Versendung der          Abstimmungsberichtigungen gemeinschaftlich zurück zu nehmen. Sollten          Teile des Bürgerbegehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt          meine Unterschrift weiterhin für die verbleibenden Teile.
Informationen zur Bürgerinitiative "Ringpark-in-Gefahr" finden sie auch          im Internet unter: www.neuer-weg.com/ringpark
Bitte weisen Sie bei der Veröffentlichung darauf hin, dass          Unterschriftenlisten auch noch nachträglich abgegeben werden können. Die          Listen sollten jedoch umgehend an die Sprecher gesandt werden.
Raimund Binder
Günther Flierl
Sprecher der Bürgerinitiative "Ringpark-in-Gefahr"