Presseerklärung Nr. 8 vom 04.09.2004

Eine Halle im Hinterhof?

BI "Ringpark-in-Gefahr" diskutiert Architektur und Städtebau im Bereich des Bahnhofs

Die an der Grombühlbrücke geplante Veranstaltungshalle käme im "Hinterhof" der Stadt zu stehen, müsste aber eigentlich räumlich und architektonisch gesehen eine der ersten Adressen der Stadt werden, erklärte der langjährige Planungschef der Stadt Dr. Hans-Eckhard Lindemann. Die Tatsache, dass ein Investor zu so einem Projekt wie die "Arcaden" bereit sei, zeige, dass wirtschaftliches Interesse bestehe. Da dieses Einkaufszentrum jedoch nur unvollkommen an die Altstadt angebunden wären, könnten sie auch die Interessen eines Investors nicht wirklich befriedigen. Eine mögliche Steigerung der Kaufkraft müsse in der Altstadt realisiert werden. Die "Arcaden" am Bahnhof, also in unmittelbarer Nähe der Altstadt, hätte unabsehbare nachteilige Folgen für die ganze Stadt.

Die Frage von Sprecher G. Flierl, ob das Bahnhofsgebäude und die Pavillons nach einer Sanierung die Funktionen eines modernen Bahnhofs erfüllen könnten, beantwortete er mit einem deutlichen: Ja. Prof. Stefan Kummer berichtete, dass das Landesamt für Denkmalpflege die Unterschutzstellung des Ensembles Bahnhofsplatz dringend empfehle. Diese Empfehlung wird jedoch wie bei weiteren Gebäuden der 50er Jahre – etwa dem Kilianshaus – von der Stadt bedauerlicherweise nicht nachvollzogen.

Zu der zweiten öffentlichen Versammlung (31.08.04) war der Saal in der Meesenburg mit ca. 60 Besuchern voll besetzt. Nach einem Rückblick auf die Entstehung der Initiative vor zwei Monaten und der inzwischen geleisteten Arbeit, stellte Sprecher G. Flierl ein vom Arbeitskreis fertiggestelltes Informationsblatt vor. Mit dem vierseitigen Faltblatt mit den Themen "Ringpark", "Bahnhof", "Bahnhofsquellen", "Verkehr" und "Einzelhandel" sollen noch mehr Würzburger für das Bürgerbegehren gewonnen werden. Das bisherige Sammlungsergebnis – ca. 3000 Unterschriften innerhalb knapp drei Wochen – sei positiv zu sehen; doch dürfe man nicht nur das Bürgerbegehren im Auge haben, sondern auch den Bürgerentscheid, für den eine noch größere Anzahl von Bürgern mobilisiert werden müssten.

Bei dem baurechtlichen Verfahren sei, wie Reinhard Nake erläuterte, nach dem bereits ergangenen Bescheid für das Raumordnungsverfahren, im September mit der Genehmigung der gleichzeitig beantragten Verfahren "Änderung des Flächennutzungsplans" und "Vorhabens- und Erschließungsplanes" zu rechnen. Der Antrag für ein Bürgerbegehren müsse spätestens 6 Wochen nach Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses erfolgen.

Günther Flierl,
Sprecher der Bürgerinitiative "Ringpark-in-Gefahr"



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